-Aufgaben des Elternbeirates

Nach der Schulordnung für Gymnasien in Bayern können sich Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats insbesondere beziehen auf:
  1. grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs
  2. die Zahl der Schulaufgaben, der Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben sowie auf die Frage, ob im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 5 an die Stelle von Schulaufgaben kleinere schriftliche Arbeiten treten
  3. die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie auf Fragen der schulischen Freizeitgestaltung
  4. die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und die Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse
  5. die Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek
  6. grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule
  7. Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule
  8. die Einführung von Schulversuchen.

Die Zustimmung des Elternbeirats ist im Allgemeinen erforderlich für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen, Studienfahrten sowie von Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches.