Aufgaben des Elternbeirates
Nach der Schulordnung für Gymnasien in Bayern können sich Wünsche, Anregungen und Vorschläge des Elternbeirats insbesondere beziehen auf:
- grundlegende organisatorische Fragen des Unterrichtsbetriebs
- die Zahl der Schulaufgaben, der Kurzarbeiten und Stegreifaufgaben sowie auf die Frage, ob im ersten Halbjahr der Jahrgangsstufe 5 an die Stelle von Schulaufgaben kleinere schriftliche Arbeiten treten
- die Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Schule und Elternhaus dienen, sowie auf Fragen der schulischen Freizeitgestaltung
- die Aufrechterhaltung der Ordnung in der Schule und die Verbesserung der äußeren Schulverhältnisse
- die Einführung neuer Lernmittel im Rahmen der Lernmittelfreiheit sowie die Ausstattung der Schülerbibliothek
- grundlegende Fragen der Erziehung in der Schule
- Fragen der Gesundheitspflege, der Berufsberatung, der Jugendfürsorge und des Jugendschutzes im Rahmen der Schule
- die Einführung von Schulversuchen.
Die Zustimmung des Elternbeirats ist im Allgemeinen erforderlich für die Durchführung von Schullandheimaufenthalten, Schulskikursen, Studienfahrten sowie von Fahrten im Rahmen des internationalen Schüleraustausches.